Die Schweiz überholt Deutschland
Aktualisiert: 6. Okt. 2022
Fünf Mitglieder des Schweizer Parlaments haben eine Initiative eingereicht, um das Menschenrecht auf eine gesunde Umwelt und die Rechte der Natur als ein eigenständiges Rechtssubjekt in der Bundesverfassung der Schweiz anzuerkennen.
Sollte die entsprechende Grundgesetzänderung verabschiedet werden, wäre das der höchstmögliche Schutz für die Natur.

Rechte der Natur in den europäischen Verfassungen
Der Text der schweizerischen parlamentarischen Initiative besagt:
„Der Schutz von Umwelt und Natur ist in der Bundesverfassung zu verankern. In einer entsprechenden Revision sind zwei Stossrichtungen zu verfolgen:
1. Das Recht des Menschen auf eine gesunde Umwelt ist als Grundrecht zu verankern.
2. Der Natur ist mindestens partiell der Status eines Rechtssubjekts zu geben.
Begründung:
Die intensive Nutzung der natürlichen Ressourcen setzt die Natur zunehmend unter Druck. Der Rückgang der Biodiversität und der Klimawandel sind Ausdruck des fehlenden Gleichgewichts zwischen Mensch und Natur. Als Teil der natürlichen Umwelt ist der Mensch direkt durch die Umweltkrise betroffen: Durch die Verknappung der Ressourcen, durch die zunehmenden Umweltbelastungen und die Folgen der Klimaerhitzung. Darum hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 21. Dezember 2020 die Resolution 75/220 "Harmony with Nature" verabschiedet.
In der Schweiz braucht es neue Verfassungsgrundlagen. Das Recht auf eine gesunde Umwelt soll zu einem einklagbaren Grundrecht aller Menschen werden. Und der Natur, verstanden als einheitliches Ökosystem, ist mindestens partiell der Status eines Rechtssubjekts zu geben. Bei der Detailausarbeitung ist mitunter zu klären, wer berechtigt ist, die gesetzliche Vertretung der Natur zu übernehmen.“
Auch Frankreich möchte die Rechte der Natur in das Grundgesetz aufnehmen. Der Artikel 1 der Verfassung soll um den folgenden Satz ergänzt werden: „Die Republik garantiert den Erhalt der Umwelt und der biologischen Vielfalt und kämpft gegen den Klimawandel.“
Die Rechte der Natur sollen anklagbar werden. Das ist der beste Weg, um mit dem Schutz der Natur schnell genug voranzukommen.
Ecuador, Bolivien, Uganda, Schweiz... Und Deutschland?
Das weltweit erste Land, in den die Rechte der Natur in das Grundgesetz aufgenommen wurden, ist Ecuador. Weil jetzt konkrete Fälle bis zum Obersten Gericht des Landes vorgedrungen sind, hat das Gericht klargestellt, dass es die grundsätzliche Pflicht des Staates ist, das zu respektieren und durchzusetzen, was in der Verfassung garantiert und festgelegt ist.
Die Regierung hat dabei eine gestalterische Pflicht zum Naturschutz. Sie muss dafür sorgen, dass die Rechte der Natur eingehalten werden. Die Entscheidungen des Staates müssen mit den Rechten der Natur in Einklang stehen. Das führte dazu, dass das Parlament sich gerade alle relevanten Gesetze anschaut, um zu prüfen, ob sie nicht gegen die Rechte der Natur verstoßen.
Das zeigt, welche Bedeutung es hat, wenn die Natur zum Rechtssubjekt wird. Wir sollen in Deutschland diesem Beispiel folgen!
Die Menschen sind ein Teil der Natur. Sie soll ähnliche Rechte wir wir besetzen.
Weitere Artikel zum Thema Pflichten gegenüber der Natur: